Die rechtsberatende Tätigkeit wird – soweit nichts anderes zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten vereinbart ist – auf Basis der vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) ausgearbeiteten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Rechtsanwälte (AAR) erbracht. Haftungshöchstbetrag (Punkt 9.1. der AAR) ist die in § 21a RAO idgF genannte Versicherungssumme (EUR 400.000,–). Das Mandatsverhältnis unterliegt österreichischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.
Die von der Rechtsanwaltskammer diesbezüglich zur Verfügung gestellten Muster finden Sie hier: